Verordnung, Bewilligung, Kosten, Rückerstattung
Verordnung
Für Physiotherapie und Hausbesuche ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Diese Überweisung sollte folgende Punkte beinhalten:
- Diagnose
- empfohlenen Therapiemaßnahmen (inkl. Anzahl der Behandlungen & Behandlungszeit)
- Name der behandelnden Therapeutin (Barbara Christa Physiotherapie)
Bewilligung
Für Physiotherapie und Hausbesuche ist vor Behandlungsstart eine Bewilligung des ärztlichen Dienstes der gesetzlichen Krankenkasse erforderlich.
Aktuell ist diese Bewilligung nur bei der Krankenkasse der SVS notwendig.
Bei den beiden Krankenkassen ÖGK und BVAEB besteht zur Zeit keine Bewilligungspflicht (Stand Mai 2025).
Abrechnung & Rückerstattung
Ich biete die Physiotherapie-Hausbesuche als Wahltherapeutin an.
Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel 60 Minuten. Die Kosten können – abhängig von Behandlungsart und Wohnort – variieren, da Anfahrtswege berücksichtigt werden.
Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine detaillierte Rechnung. Diese können Sie gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung einen Teil der Kosten. Da die Erstattungsbeträge unterschiedlich sind, empfehle ich, sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse zu informieren. Falls Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, können Sie dort eine weitere Kostenübernahme beantragen.
Bei Fragen zu den Kosten oder zur Rückerstattung helfe ich Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie mich einfach.